Nutzwertgutachten
Wir erstellen für Sie Ihr benötigtes Nutzwertgutachten auf Basis der genehmigten Baupläne.
Ein Nutzwertgutachten wird in Österreich auch Parifizierung genannt und dient der Begründung von Wohnungseigentum. Als rechtskräftige Entscheidung über die gerichtliche Nutzwertfestsetzung beschreibt es die Eigentumsanteile einer Immobilie.
Wohnungseigentumsobjekte können sein:
- selbständige Wohnungen
- Reihenhäuser
- sonstige selbständige Räumlichkeiten (Lager, Wertkstätten, Geschäftsräume etc.)
- KFZ - Abstellplätze
Der Nutzwert ist die Maßzahl, mit der
- der Wert eines Wohnungseigentumsobjekts
- im Verhältnis zu den Werten der anderen WE -Objekte der Liegenschaft bezeichnet wird
Die Berechnung:
Der Nutzwert ergibt sich aus
- der Nutzfläche des Objekts und
- aus Zuschlägen oder Abstrichen für werterhöhende oder wertvermindernde Eigenschaften desselben.
Der Mindestanteil (zum Beispiel 325/4000) entspricht dem Verhältnis des Nutzwertes des WE- Objekts zur Summe aller der Nutzwerte aller WE- Objekte der Liegenschaft.
Auf Basis des Nutzwertgutachtens wird in weiterer Folge der Wohnungseigentumsvertrag abgeschlossen.
Vor dem Kauf einer Eigentumswohnung sollten Sie jedenfalls einen Blick in das Nutzwertgutachten und den Wohnungseigentumsvertrag werfen.