Fair Value
Wann wird der Fair Value angewendet?
ERSTENS:
Der Begriff Fair Value ist ein Bilanzterminus und wird in den internationalen Rechnungslegungsvorschriften (IAS & IFRS) verwendet.
In der deutschen Übersetzung wird er als „beizulegender Zeitwert“ bezeichnet. Der Fair Value entspricht in diesem Zusammenhang dem Verkehrswert der Immobilie.
ZWEITENS:
Gemäß den European Valuation Standards (EVS) wird der Fair Value als der "faire Preis" bezeichnet, der zwischen zwei bekannten Parteien für eine Immobilie zu zahlen ist.
Dabei werden die jeweiligen Interessen und/oder Vor- und Nachteile bei der Wertermittlung berücksichtigt. Dadurch kann es zu einem abweichenden Wert kommen, der nicht dem Verkehrswert entspricht, den ein unbekannter Käufer im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zahlen würde.
Der "faire Wert" ermöglicht es daher, den individuellen Wert zu berücksichtigen, den eine Immobilie für einen bestimmten Bieter haben kann.
Der Fair Value kann im Allgemeinen als Bewertungsgrundlage für Immobilien genutzt werden, wenn bestimmte, bekannte Teilnehmer Interesse an einer tatsächlichen oder potenziellen Transaktion haben, anstatt einen größeren Markt für mögliche Bieter als Voraussetzung zu unterstellen. Damit gelangt man oft zu einem anderen Wert als dem Marktwert einer Immobilie.
Für diesen Zweck wird der "faire Wert" wie folgt definiert:
„Der Preis, der beim Verkauf einer Immobilie oder Übertragung einer Verbindlichkeit in einer ordnungsgemäßen Transaktion zwischen bekannten und willigen Marktteilnehmern, die ihre Entscheidung in Übereinstimmung mit ihren jeweiligen Zielen treffen und in voller Kenntnis aller relevanten Fakten handeln, erzielt würde.“ European Valuation Standards (TEGoVA)