Angemessener Mietzins
Die Höhe der Miete zählt zur wichtigsten Frage beim Abschluss eines Mietvertrags und setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Sie ist abhängig von:
Hauptmietzins
Betriebskosten
allfälligen besonderen Aufwendungen (z.B. Aufzugsbetriebskosten)
dem angemessenen Entgelt für mitvermietete Einrichtungsgegenstände
der Umsatzsteuer (i.d.R. 10%. für Möbel, Wärme- und Energielieferungen, sowie Garagen und KFZ- Abstellplätze beträgt sie 20%)
Wie hoch darf der Hauptmietzins sein?
Falls die betreffende Wohnung nicht in den Bereich des österreichischen Mietrechtsgesetzes (MRG) fällt, ist eine freie Mietzinsbildung (Marktmiete) zulässig. Fällt die Wohnung jedoch in den Voll- oder Teilanwendungsbereich des MRG, wird es kompliziert. Die Mietzinsbildung erfolgt dann in Anhängigkeit der Kategorie der Wohnung meist mittels vorgegebenen Richtwertmieten inklusive Zu- und Abschlägen.
Die Grundlage für den Richtwertmietzins (je nach Bundesland unterschiedlich) ist die Kategorie der Wohnung. Zusätzlich finden sich im MRG viele Spezialbestimmungen und Ausnahmen, die den Richtwert verändern. Daher ist eine professionelle Beratung zu dem Thema immer sinnvoll.
Im Falle einer Befristung des Mietverhältnisses kommt es in der Regel zu sogenannten Befristungsabschlägen. Bei vertraglichen Überschreitungen von Mietzinsbeschränkungen kann man sich an das Gericht oder die Schlichtungsstelle wenden. Hier sind bestimmte Fristen zu beachten. Andernfalls kann sich die Mieterin/der Mieter nicht mehr auf die Überschreitung berufen.
Sowohl Mieter als auch Vermieter raten wir zu einer professionellen Beratung, um alle Aspekte des Mietverhältnisses optimal zu klären.